Den Verbrauch des eigenen Autos kennen wahrscheinlich die meisten. Was aber die eigene Wohnung an Energie “schluckt”, können nur die wenigsten beantworten.

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 muss beim Verkauf oder Vermietung von Wohnungen und Häusern ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis umfasst in der Regel fünf Seiten und enthält neben dem Energiekennwert des Gebäudes noch viele weitere Angaben wie beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Bereits in Immobilienanzeigen müssen Energiedaten ausgewiesen werden, sonst drohen dem Verkäufer oder Vermieter Bußgelder. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, stehen wir von Feldbusch Immobilien Ihnen bei der richtigen Erstellung des Energieausweises zur Seite.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Beim Energieausweis wird zwischen zwei Formen unterschieden:

Bedarfsausweis: Bei dieser Form wird der theoretische Energiebedarf einer Immobilie durch einen professionellen Gutachter anhand eines Berechnungsverfahrens ermittelt. Grundlage für die Berechnung sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, durch deren Abarbeitung bei der Gebäudebegehung der genaue Energiebedarft ermittelt wird. Beispielsweise die Qualität der Dämmung, die Art der Fenster, die Gebäudegröße, Lage oder Form spielen eine wichtige Rolle.  Die ermittelten Daten sind unabhängig vom tatsächlichen Heizverhalten der Bewohner. Kauf- und Mietinteressenten können Objekte daher besser vergleichen,  Schwachstellen eines Gebäudes aufdecken und  Erkenntnisse in die persönliche Entscheidung mit einfließen lassen.

Verbrauchsausweis:  Beim Verbrauchsausweis werden die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit ermittelt. Da ein Energieausweis nie für einzelne Wohnflächen im kompletten Gebäude gilt (sondern für die ganze Immobilie), werden Daten von mindestens drei Abrechnungszeiträumen aller Wohneinheiten erhoben. Auch die Witterungsverhältnisse werden berücksichtigt um den energetischen Zustand des Gebäudes für den Energieausweis richtig zu ermitteln. Gesetzlich ist der Verbrauchsausweis nur zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten und Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung  aus dem Jahr 1977 einhalten. Somit ist für ältere, unsanierte Häuser mit maximal vier Wohneinheiten ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – kein Verbrauchsausweis!

Mieter und Käufer haben die Möglichkeit, mit dem Energieausweis verschiedene Gebäude zu vergleichen und dies mit in die Kauf- oder Mietentscheidung einfließen zu lassen. Für Haus- oder Wohnungsbesitzer kann der Energieausweis eine Orientierungshilfe für Modernisierungsmaßnamen oder die Verbesserung der Energiebilanz sein.

Effizienzklassen: Mit Inkrafttreten der Energiesparverordnung (EnEV) vom 01.05.2014, wurde auch die Darstellung der Ergebnisse des Energieausweises neu geregelt. Neben der altbekannten Farbskala, werden Gebäude zusätzlich in Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeordnet. Die energetisch günstigste Effizienzklasse A+ reicht  von 0 bis 30 kWh/m²a, die ungünstigste Klasse H endet bei 250 kWh/m²a. Kurz gesagt: Je grüner der Wert, desto effizienter das Gebäude.

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