Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren werden Angebotspreise und Verkaufspreise von Vergleichsobjekten zur Wertermittlung herangezogen. Für abweichende Merkmale Ihrer Immobilie fließen Zu- oder Abschläge in die Kalkulation ein. Das Vergleichswertverfahren ist sehr nah am aktuellen Marktwert.
Ertragswertverfahren
Bei dieser Methode wird der Wert der Immobilie primär, anhand Ihrer Mieterträge oder potentiellen Mieterträgen, ermittelt. Sollte das Objekt derzeit für eigene Wohnzwecke genutzt werden, wird eine Vergleichsmiete zur Bewertung herangezogen. Durch die Ertragskraft lässt sich relativ zuverlässig ein Soll-Immobilienwert ermitteln.
Sachwertverfahren
Wenn es nicht möglich sein sollte anhand des Vergleichswertverfahrens oder dem Ertragswertverfahrens den Wert einer Immobilie zu ermitteln, wird das Sachwertverfahren angewendet. Bei dieser Methode wird der Immobilienwert anhand der Neubaukosten ermittelt. Ebenso wird der derzeitige Grundstückswert separat ermittelt. Diese Methode ist am weitesten vom Marktwert entfernt, da Sie den Substanzwert widerspiegelt. Zudem kann diese nur von einem Bausachverständigen genau kalkuliert werden und ist dadurch sehr kostenintensiv. Das Sachwertverfahren ist meist ungeeignet für die Wertermittlung von Verkaufsimmobilien.
Lassen Sie Ihre Immobilie bewerten
Die Immobilienpreise habe sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Finden Sie heraus, ob auch Sie schon davon profitiert haben und erfahren Sie den Wert Ihrer Immobilie in nur wenigen Schritten. Mit der Wohnmarktanalyse möchten wir Immobilieneigentümern kostenfrei und unverbindlich Informationen zum aktuellen Immobilienmarkt zur Verfügung stellen.
Tippgeberprovision
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen will?
Melden Sie sich als Tippgeber bei Feldbusch Immobilien an, geben Sie Ihren Tipp ab und erhalten 10% aus der Maklercourtage.
1. Melden Sie sich als Tippgeber über unser Kontaktformular. Nach der Registrierung können Sie sofort Ihren Tipp telefonisch oder online abgeben.
2. Wir prüfen die Anspruchsbedingungen und kontaktieren Sie telefonisch oder per Email.
3. Sollten wir dank Ihrer Vermittlung/Ihres Hinweises eine Immobilie verkaufen, erhalten Sie 10% unserer eingenommenen Provision. Dies erfolgt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages und der Begleichung der Maklercourtage druch den Kunden.
Der Anspruch auf eine Tippgeber Provision wird unter folgenden Bedingung erworben:
– Die empfohlene Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und auch sonst noch nicht öffentlich angeboten werden
– Es kommt zu einem Vermarktungsvertrag zwischen Feldbusch Immobilien e.K. und dem vom Tippgeber vermittelten Kontakt
– Wir verkaufen diese Immobilie erfolgreich und die Maklercourtage wird auch tatsächlich vom Kunden bezahlt
Hinterlassen Sie uns Ihre Objektdaten für eine kostenlose Bewertung:
