Immobilienmakler Neumarkt - Feldbusch Immobilien

Fehler #9 Absprachen am Telefon

Jeder Immobilienverkauf benötigt einen Vertrag

Das wichtigste Vorab: Jeder Immobilienverkauf muss notariell beurkundet werden. Diese Vorschrift ist vor allem deswegen wichtig, weil mündliche Absprachen zwischen Käufer und Interessent nicht bindend sind. Sparen Sie sich am besten kaufrelevante Abmachungen am Telefon. Immer wieder kommt es vor, dass in Verträgen andere Preise zu finden sind, als “am Telefon abgesprochen”. Theoretisch können sowohl Käufer als auch Verkäufer bis zum Zeitpunkt der Unterschrift beim Notar vom Kauf zurücktreten, allerdings empfehlen wir immer einen Vorvertrag anfertigen zu lassen. Dieser sichert die Kauf- oder Verkaufsabsichten zwischen den jeweiligen Vertragspartnern zu und es entstehen keine unangenehmen Überraschungen. Für Immobiliengeschäfte wie etwa einen Grundstücks- oder Hausverkauf besteht in Deutschland gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Notarpflicht. Somit muss auch der Vorvertrag für den Immobilienkauf durch einen Notar beurkundet werden.

Mündliche Absprachen gelten nicht

Wie bereits im Punkt #5 unserer 15 häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf erwähnt, neigen Privatverkäufer gerne dazu beim Erstkontakt das Objekt subjektiv zu beschreiben und dabei reden Sie Mängel schön oder lassen diese Informationen komplett weg. Da der Erstkontakt in der Regel immer per Telefon geschieht, ist der Interessent erst einmal angewiesen auf die Aussagen des Verkäufers. Mündliche Zusagen sind zwar nett, bringen aber im Ernstfall nichts. Oftmals werden dabei leichtfertig Kompromisse eingegangen. Oftmals werden telefonisch leichtfertig Kompromisse eingegangen, diese wiederum nur Gültigkeit haben, wenn es auch schriftlich im Kaufvertrag festgehalten wurde.

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